Der Bundesrat beschloss in seiner heutigen Sitzung abschließend die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes. VDV-Präsident Ingo Wortmann: „Als Branchenverband begrüßen wir die fachlich ausgewogenen und zukunftsgewandten Neuerungen in diesem für die Verkehrsunternehmen so wichtigen Gesetz. Es ist für die Branche von hohem Wert, dass der Koalitionsvertrag hier umgesetzt und dieses Vorhaben noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen wird. Es ermöglicht uns, die vielen innovativen Projekte der Verkehrsunternehmen im Bereich von Bedarfsverkehren jetzt mit Rechts- und Planungssicherheit fortzuführen oder zu beginnen. Die starke Rolle der Kommunen als Aufgabenträger und Genehmigungsbehörden und die Regulierung des Mietwagens führt dazu, dass einer Rosinenpickerei zulasten des ÖPNV ein Riegel vorgeschoben werden kann. Denn dies würde den Zielen der Verkehrswende zuwiderlaufen. Stattdessen bietet eine sachgerechte Regulierung einen guten Rahmen für innovative Angebote der öffentlichen und privaten Verkehrsunternehmen sowie der Dienstleister und Mobilitätsplattformen im Interesse der Fahrgäste – die Möglichkeiten des Gesetzes müssen jetzt allerdings vor Ort auch klug eingesetzt werden.“