Pressemitteilung: Fahrrinnenanpassung Unter- und Außenelbe – Klage abgewiesen!

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem heutigen Urteil auch die ergänzende Planung in verbliebenen Belangen des europäischen Umweltrechts bestätigt. Das Gericht hat klargestellt, dass die ergänzende Kohärenzmaßnahme nicht zu beanstanden ist und die weiteren bisher vom Gericht beanstandeten Punkte geheilt wurden. Die Fahrrinnenan-passung der Elbe kann damit vollständig wie geplant fertiggestellt werden.

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Quelle: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)