Pressemitteilung: Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm) für die Lkw-Maut vorbereiten

KÖLN – Ab dem 1. Juli 2024 werden Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen mautpflichtig. Um die Maut für diese Fahrzeuge bequem entrichten zu können, empfiehlt sich ein Mautgerät (OBU), welches verlässlich und automatisch die Maut erhebt. Derzeit ist die Nachfrage nach OBUs für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen tzGm gering. Damit eine OBU vor dem 1. Juli 2024 bereitgestellt werden kann, müssen sich Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter jetzt um eine OBU bemühen. Andernfalls muss die Maut vor Fahrtantritt manuell über die Toll-Collect-Website oder die Toll-Collect-App entrichtet werden. Im Vergleich zur automatischen Erhebung mit einer OBU ist dies vor allem bei einer hohen Anzahl an Fahrten sehr aufwän-dig. (....)

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Quelle: Bundesamt für Güterverkehr (BAG)

Schlagwörter: Bundesamt für Güterverkehr (BAG), Fahrzeuge, 3,5 Tonnen, technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm), Lkw-Maut, mautpflichtig, Mautgerät (OBU)

Kategorie(n): Märkte & Konjunktur