Pressemitteilung: FAQ zu Fluggastrechten - Entschädigungen bei Flugärger

Annullierte Flüge, beschädigte Gepäckstücke oder spontane Umbuchungen können bei Flugreisen für Ärger und zusätzliche Kosten sorgen. Die Fluggastrechteverordnung steht Reisenden im Fall von Flugärger bei und regelt Ansprüche auf Entschädigungen. Ein Überblick.
Besonders in der Urlaubszeit sorgen verspätete Flüge oder beschädigte Gepäckstücke für Unnannehmlichkeiten und zusätzliche Kosten bei Flugreisen. Die Rechte der Reisenden sind vor allem in der sogenannten Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union (EU) geregelt. Doch in welchen Fällen stehen Passagierinnen und Passagieren Entschädigungen zu? Und wer ist im Falle von Reiseärger der richtige Ansprechpartner? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick. (....)

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Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

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Kategorie(n): Mobilität & Verkehr