Pressemitteilung: FBA eröffnet Linienbestimmungsverfahren zum Bau der Hochrheinautobahn A 98 Hauenstein-Tiegen

19. Januar 2026 | Die DEGES hat die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Linienbestimmungsverfahren zum Bau der Hochrheinautobahn „BAB 98, Bauabschnitt 8/9, Hauenstein – Anschlussstelle Tiegen“ beantragt. Am 26. Januar 2026 beginnt die Auslegung der Unterlagen
Das Vorhaben der Hochrheinautobahn BAB 98 schafft eine West-Ost-Verbindung in Süddeutschland und entlastet die B 34. Es gibt zehn Bauabschnitte, wobei einige bereits fertig sind. Die Variante B2a wurde als Vorzugsvariante vorgeschlagen.
Die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) arbeitet im Namen und im Auftrag Autobahn GmbH des Bundes, die für den Bund als Träger der Straßenbaulast handelt. (....)

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Quelle: Fernstraßen-Bundesamt (FBA)

Stichwörter: Fernstraßen-Bundesamt (FBA), Linienbestimmungsverfahren, Bau der Hochrheinautobahn A 98 Hauenstein-Tiegen, DEGES, Umweltverträglichkeitsprüfung, BAB 98, Bauabschnitt 8/9, Hauenstein – Anschlussstelle Tiegen, Auslegung der Unterlagen, vom 26. Januar bis einschließlich 25. Februar 2026, West-Ost-Verbindung, Süddeutschland, Entlastung der B 34

Kategorie(n): Logistische Infrastruktur