KIEL/FEHMARN. Zehn Monate nach Abweisung sämtlicher Klagen gegen den Bau des Fehmarnbelttunnels durch das Bundesverwaltungsgericht hat das Land einen Planänderungsbeschluss für das Projekt erlassen. Darin werden bislang unentdeckte und geschützte Riffstrukturen in der Nähe der künftigen Tunneltrasse berücksichtigt. Wie Wirtschafts- und Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz heute (7. September) dem Landeskabinett berichtete, wurde die Befreiung von den Verboten des gesetzlichen Biotopschutzes für zusätzliche Riffflächen erteilt. Zum Ausgleich werden neue Riffstrukturen angelegt. "Damit haben wir alle Hausaufgaben erledigt, die uns das Gesetz und letztlich auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auferlegt hat", sagte Buchholz. (....)
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Schlagwörter: Fehmarnbeltquerung, Tunneltrasse, Planänderungsbeschluss, Einbeziehung, neu entdeckte Riffe
Kategorie(n): Logistische Infrastruktur