Pressemitteilung: Fernlenk-Verordnung ermöglicht Betrieb von ferngelenkten Fahrzeugen - Hirte: Teleoperiertes Fahren künftig rechtssicher möglich
Die Straßenverkehr-Fernlenk-Verordnung (StVFernLV) schafft erstmalig einen Rechtsrahmen zum Betrieb von ferngelenkten Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen. Fernlenken („Teleoperation“) bedeutet, dass eine Person ein Fahrzeug steuert, indem sie sich außerhalb des Fahrzeugs an einem Leitstand befindet. Christian Hirte, Parlamentarischer Staatsekretär beim Bundesminister für Verkehr: „ Mit der Straßenverkehr-Fernlenk-Verordnung haben wir einen klaren Rechtsrahmen für die Erprobung ferngelenkter Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr geschaffen. In einer fünfjährigen Erprobungsphase ermöglichen wir Innovation, ohne Sicherheit und Verantwortung aus dem Blick zu verlieren. Die Verordnung ermöglicht neue Mobilitätskonzepte und legt den Grundstein für eine dauerhafte gesetzliche Regelung.“ Das Fernlenken von Kraftfahrzeugen ist eine Technologie, die auch den Regelbetrieb von Fahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion unterstützen kann. Die Fernlenk-Technologie ermöglicht zum Beispiel, dass künftig eine fernsteuernde Person in komplexen Verkehrssituationen die Kontrolle von autonomen Fahrzeugen übernehmen kann. (....)
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