Der Flughafen Hamburg stellt eine systemrelevante Infrastruktur dar, dessen Offenhaltung für die Versorgung der Bevölkerung vorgeschrieben und unerlässlich ist. Durch die Betriebspflicht entstanden ungedeckte Vorhaltekosten in Höhe von 47 Millionen Euro. Die Ausgleichszahlungen an die Flughafengesellschaft teilen sich jeweils zur Hälfte die Stadt Hamburg und der Bund.
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Schlagwörter: Flughafen Hamburg, Ausgleichszahlungen, Vorhaltekosten, systemrelevante Infrastruktur, Offenhaltung, Versorgung, Bevölkerung, Betriebspflicht
Kategorie(n): Mobilität & Verkehr ; Logistische Infrastruktur