Pressemitteilung: Flughafen stellt Weichen für die Zukunft
• Antrag auf Fortführung der Lärmschutzauflagen im Rahmen des 24-Stunden-Betriebs • Planungs- und Investitionssicherheit für Standort und Arbeitsplätze • Neue Entgeltordnung verdreifacht nächtliche Lärmzuschläge Der Flughafen Köln/Bonn stellt die Weichen für die Zukunft: Mit seinem bewährten Geschäftsmodell mit den beiden Säulen Passagier- und Frachtverkehr hat der Flughafen eine herausragende Bedeutung für die Menschen und die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Er ist Mobilitäts-Hub, globale Logistik-Drehscheibe und eine der größten Arbeitsstätten der Region. Essenzielle Voraussetzung für diese Schlüsselfunktionen ist der 24-Stunden-Betrieb für Passagier- und Frachtflüge, für den der Flughafen über eine unbefristet gültige Nachtfluggenehmigung verfügt. Um seiner Rolle als internationaler Verkehrsknotenpunkt auch in Zukunft gerecht zu werden, sollen die derzeit bis 2030 befristeten Lärmschutzauflagen für den nächtlichen Flugbetrieb dauerhaft bestehen bleiben. Zugleich entwickelt der Flughafen Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Lärmschutz weiter und setzt diese um. Um Planungs- und Investitionssicherheit für den Flughafen und die zahlreichen am Standort vertretenen Unternehmen mit ihren rund 14.500 Beschäftigen herzustellen, hat der Flughafen beim Verkehrsministerium des Landes NRW (MUNV) den dauerhaften Fortbestand der Lärmschutzauflagen beantragt. Dieser Schritt beinhaltet, die bis 2030 befristeten Lärmschutz- und Lärmminderungsmaßnahmen für die Anwohner unbefristet verbindlich festzuschreiben. Dazu wurde der Antrag beim zuständigen MUNV gestellt und das Verwaltungsverfahren angestoßen. Der Antrag betrifft damit die Fortführung der bestehenden Regelung. (....)
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