Pressemitteilung: Förderprogramm für On-Demand-Verkehre 2026

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Kommunen finanziell beim Betrieb von neuen sowie aufgewerteten On-Demand-Verkehren.
Das Förderprogramm On-Demand-Verkehre des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg unterstützt Kommunen beim Betrieb entsprechender Angebote. Ziel ist es, Räume mit schwacher Verkehrsinfrastruktur besser anzubinden und flexible, bedarfsorientierte Mobilitätslösungen zu schaffen. Die On-Demand-Verkehre sollen innerhalb des jeweiligen Bediengebiets auf ein Ober- oder Mittelzentrum ausgerichtet und entweder mit SPNV, Stadtbahn oder S-Bahn vor Ort oder mit Regiobussen sowie gleichwertigen Buslinien verzahnt sein.
Die Förderung des Landes erfolgt als abschmelzende Anteilsfinanzierung der zuwendungsfähigen Kosten über maximal fünf Jahre. Antragsberechtigt sind gemäß § 6 Abs. 1 ÖPNVG Landkreise sowie Städte und kommunale Zusammenschlüsse, die die Funktion des Aufgabenträgers übernommen haben. Das im Antrag festgelegte Bediengebiet muss erst nach fünf Jahren vollständig erreicht werden. Kommunen können in der Pilotphase also zunächst mit einem kleineren Gebiet starten und dieses schrittweise erweitern. Die Fördersumme beläuft sich auf höchstens 2 Mio. Euro. Diese kann ausgeschöpft werden, wenn die Antragsteller ihre On-Demand-Verkehre passend zum Landesdesign in Weiß, Gelb und Schwarz gestalten. (....)

Der vollständige Inhalt dieser Pressemitteilung wird auf unserer Seite nicht angezeigt.
Zum Lesen der Mitteilung klicken Sie bitte auf den folgenden Link:

-> Pressemitteilung: Förderprogramm für On-Demand-Verkehre 2026

Quelle: Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH

Stichwörter: Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, On-Demand-Verkehre, bwshuttle, ÖPNVG_§6, Bediengebiet, Anteilsfinanzierung, SPNV Anbindung, Regiobusse, Fördersumme 2 Millionen_Euro, LPilotphase, Zukunftsnetzwerk ÖPNV

Kategorie(n): Mobilität & Verkehr