Pressemitteilung: Förderung der Lohnnebenkosten in der Seeschifffahrt wird 2021 fortgesetzt

Die Förderung der Lohnnebenkosten in der Seeschifffahrt wird auch im folgenden Jahr in unverändertem Umfang fortgeführt. Es werden weiterhin passgenau die Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung in der Bundesrepublik Deutschland erstattet.

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Quelle: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)