Die Bundesregierung weist die Forderung des Bundesrates in ihrer Gegenäußerung zurück. Die Befristung der Bereitstellung der Mittel des Bundes bis 2025 solle in erster Linie sicherstellen, dass die für eine dauerhafte Finanzierung erforderlichen organisatorischen und technischen Grundlagen geschaffen werden. Die Finanzierung ab 2026 auf der Grundlage eines dauerhaften Ausgleichsmechanismus müsse durch ein erneutes Gesetzgebungsverfahren im Jahr 2025 geregelt werden. (....)
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Kategorie(n): Mobilität & Verkehr