Pressemitteilung: Freistaat Sachsen erteilt Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für den Transport von Mineralöl und Flüssiggas

Das sächsische Verkehrsministerium hat heute eine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsverbot für den Transport aller Arten von Mineralöl (Heizöl/Diesel/Kerosin/Benzin) und Flüssiggas (Butan/Propan) für das Gebiet des Freistaates Sachsen erlassen. Dies dient insbesondere der Sicherstellung funktionierender Lieferketten im Energiesektor, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt ab Sonntag, den 18. September 2022 und ist bis Sonntag, den 1. Januar 2023 befristet und gilt auch für Leerfahrten dieser Fahrzeuge, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den oben genannten Transporten stehen. (....)

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Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SN)

Schlagwörter: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SN), Erteilung, Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot, Transport von Mineralöl und Flüssiggas

Kategorie(n): Mobilität & Verkehr