Pressemitteilung: Freistellungen von den Vorschriften der VO (EU) 2018/1139 und Ihren Durchführungsverordnungen

Aktualisierungen der Abteilungen B und L vom 08.04.2020 und 31.07.2020 / Die Vorsichtsmaßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus haben zur Folge, dass sowohl die Antragsteller als auch das Luftfahrt-Bundesamt selbst auf große Schwierigkeiten stoßen, die vorgeschriebenen Fristen bei der betrieblichen Aufsicht und für die Verlängerung von Verwaltungsakten wie Lizenzen, Berichtigungen, Genehmigungen oder Zertifikaten einzuhalten.

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Quelle: Luftfahrt-Bundesamt (LBA)