Pressemitteilung: Führerscheinreform für Reisemobile: Caravaning-Industrie begrüßt neue EU-Regelung

Die neue EU-Führerscheinrichtlinie schafft die Grundlage für Reisemobile bis 4,25 Tonnen in der Führerscheinklasse B. Der Caravaning Industrie Verband (CIVD) sieht darin einen wichtigen Meilenstein für Verbraucher und Hersteller.
Frankfurt am Main / Düsseldorf, 28. August 2026
Mit der 4. EU-Führerscheinrichtlinie wird eine zentrale Forderung der europäischen Caravaning-Industrie umgesetzt. Künftig können Inhaberinnen und Inhaber der Führerscheinklasse B unter bestimmten Voraussetzungen Reisemobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen fahren. Die neue Regelung trägt den technischen Entwicklungen moderner Reisemobile Rechnung und schafft zugleich mehr Flexibilität für Verbraucher.
Für Reisemobile gilt: Wer seinen Führerschein vor 1999 erworben hat und damit die frühere Klasse 3 besitzt, darf Reisemobile bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 Tonnen fahren. Für alle, die seit 1999 den Führerschein der Klasse B erworben haben, liegt die Grenze hingegen bei 3,5 Tonnen. Diese wird aus verschiedenen Gründen schnell erreicht: (....)

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Quelle: Caravaning Industrie Verband e.V. (CIVD)

Stichwörter: Caravaning Industrie Verband e.V. (CIVD), EU‑Führerscheinrichtlinie, Reisemobile, Führerscheinklasse B, zulässiges Gesamtgewicht 4,25 Tonnen, European Caravan Federation (ECF), alternative Antriebe, mobile Urlaub, Fahrerlaubnis B.96.02, Reisemobil‑Anhänger‑Kombinationen, Fahrschule Training, ADAC Erhebung

Kategorie(n): Mobilität & Verkehr