Pressemitteilung: Führerscheinumtausch: Jetzt ist das Ausstellungsjahr wichtig

ADAC gibt Hinweise zum Umtausch / Nächste Frist am 19. Januar 2026
Am 19. Januar 2026 endet die nächste Frist für den Führerscheinumtausch. Bislang ging es nach dem Geburtsjahr der Führerscheininhaber. Ab sofort ist jedoch das Ausstellungsjahr des Führerscheins relevant. Denn nachdem nun die meisten Papierführerscheine umgetauscht sind (die vor 1953 geborenen Papierführerscheininhaber müssen bis 2033 umgetauscht haben), sind jetzt die ersten alten Scheckkartenführerscheine an der Reihe. Los geht es zunächst mit denjenigen, deren Führerschein zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde. Der Umtausch muss bis zum Stichtag am 19. Januar im kommenden Jahr stattgefunden haben. Der ADAC erklärt, wie der Umtausch funktioniert.
Der Umtausch ist verpflichtend. Das Ablaufdatum des Führerscheins bezieht sich nur auf das Führerscheindokument an sich, nicht auf den Inhalt der Fahrberechtigung. Bedeutet: Auch nach Ablauf der Frist darf man weiter unbefristet fahren. Man begeht keine Straftat wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (anders ist dies bei Lkw- und Busführerscheinen). Allerdings riskiert man ein Verwarngeld von zehn Euro. Und auch im Ausland kann es zu Problemen kommen, wenn man nach Ablauf der Umtauschfrist mit dem alten Führerschein unterwegs ist. Vor allem, wenn man sich einen Mietwagen mieten möchte. (....)

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Quelle: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC)

Stichwörter: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC), Führerscheinumtausch, Hinweise zum Umtausch, nächste Frist, 19. Januar 2026

Kategorie(n): Mobilität & Verkehr