Brüssel/Berlin, 23. März 2023: Die Europäische Kommission, der Rat sowie das Parlament haben sich in einer finalen Trilogverhandlung auf eine Unterquote von 2 % im Jahr 2034 für erneuerbare synthetische Kraftstoffe im maritimen Sektor geeinigt. Diese gilt jedoch nur, sollte der Anteil von eFuels in der Schifffahrt im Jahr 2030 unter einem Prozent liegen und kann zudem auch durch kohlenstoffarme Kraftstoffe und Biokraftstoffe erfüllt werden. Im Vergleich zum Kommissionsvorschlag ist diese Einigung eine Verbesserung für die maritime eFuels-Wirtschaft - gleichzeitig hat der Kompromiss deutliche Schwachstellen, die seine Wirksamkeit ausbremsen. Die Definition klarer rechtlicher Rahmenbedingungen ist für die Schifffahrtsbranche von entscheidender Bedeutung: Aufgrund der langen Lebenszeit der Schiffsflotten erstrecken sich die Investitionszyklen über mehrere Jahrzehnte. Heutige Investitionsentscheidungen haben somit einen ausschlaggebenden Einfluss auf die Klimabilanz der maritimen Wirtschaft bis in die 2050er Jahre. Die Schifffahrt gilt zudem als schwer zu elektrifizierender Sektor, was den Einsatz von Flüssigkraftstoffen wie synthetischem LNG, Methanol, Ammoniak oder eDiesel alternativlos macht. (....)
Der vollständige Inhalt dieser Pressemitteilung wird auf unserer Seite nicht angezeigt. Zum Lesen der Mitteilung klicken Sie bitte auf den folgenden Link: -> Pressemitteilung: FuelEU Maritime: Trilogeinigung verwässert Unterquote für synthetische Kraftstoffe Quelle: eFuel Alliance e.V. |
Schlagwörter: eFuel Alliance e.V., Trilogeinigung, Unterquote, kohlenstoffarme Kraftstoffe, Biokraftstoffe, Kommissionsvorschlag
Kategorie(n): Märkte & Konjunktur