Pressemitteilung: Für die Ortsumfahrung Wolgast im Zuge der B 111 besteht Baurecht

Der Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumfahrung Wolgast ist rechtskräftig geworden, die Klagefrist ist abgelaufen. „Ich freue mich sehr, dass die Zustimmung zu diesem wichtigen Infrastrukturprojekt so groß ist und der Planfeststellungsbeschluss nicht beklagt wurde. Nun müssen wir die Zustimmung des Bundes zum Beginn der Baumaßnahme und zur Einstellung des Vorhabens in den Bundeshaushalt einholen“, skizzierte Infrastrukturminister Christian Pegel die nächsten Schritte. „Auch, wenn es bisher nur positive Signale seitens des Bundes gegeben hat, ist diese Formalie abzuarbeiten. Sobald die Zustimmung des Bundesministers vorliegt, können die ersten Ausschreibungen veröffentlicht werden. Die für die Umsetzung des Vorhabens zuständige Projektgruppe Großprojekte im Straßenbauamt Schwerin bereitet diese bereits vor.“

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Quelle: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern (MV)