Die Landesregierung hat zur Vermeidung wechselseitiger LKW-Fahrverbote an zwei aufeinanderfolgenden Feiertagen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen das Feiertagsfahrverbot angepasst. In Niedersachsen ist der Reformationstag am 31. Oktober ein Feiertag, in Nordrhein-Westfalen Allerheiligen am 1. November. Künftig sind die Fahrverbotszeiten für LKW über 7,5 Tonnen an beiden Feiertagen auf die Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr beschränkt. Zudem gewähren beide Länder in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr an dem in ihrem Gebiet jeweils geltenden Feiertag Durchfahrtsrechte auf den wichtigen Transitverbindungen A 1, A 2, A 30, A 31 und A 33. Diese Regelung gilt auch dann, wenn der Reformationstag oder Allerheiligen in einem Jahr auf einen Sonntag fällt.