Pressemitteilung: Gäubahn-Prozess: Deutsche Umwelthilfe kämpft weiter gegen Abkopplung vom Stuttgarter Hauptbahnhof und kündigt Berufung an

Berlin, 23.5.2025: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat die schriftliche Urteilsbegründung im Verfahren gegen die geplante Abtrennung der Gäubahn vom Stuttgarter Hauptbahnhof erhalten und kündigt an, beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Berufung zu gehen.

Dazu DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch:
„Endlich können wir den nächsten Schritt gehen und die Zulassung der Berufung beantragen. Das Verwaltungsgericht verkennt nach unserer Auffassung die Reichweite der bestehenden Planfeststellungen für Stuttgart 21 grundlegend. Diese erlauben es nicht, die Gäubahn für unabsehbare Zeit vom Stuttgarter Hauptbahnhof abzukoppeln. Sollte der Verwaltungsgerichtshof dennoch eine Änderung der Planfeststellung verlangen, sind wir vorbereitet: Wir haben bereits einen Änderungsantrag beim Eisenbahn-Bundesamt gestellt und ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht eingeleitet, um die Abkopplung zu verhindern, solange das Verfahren läuft. Es kann nicht sein, dass zentrale Verbindungen über mehr als ein Jahrzehnt einfach gekappt werden – ohne Rücksicht auf Fahrgäste und die dringend notwendige Verkehrswende!“ (....)

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Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V.

Stichwörter: Deutsche Umwelthilfe e.V., Gäubahn-Prozess, Abkopplung, Stuttgarter Hauptbahnhof, Berufung, Urteilsbegründung, Abtrennung, Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg

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