Pressemitteilung: Geplante Änderungen im Sächsischen Straßengesetz

Das sächsische Kabinett hat heute der geplanten Änderung des Sächsischen Straßengesetzes zugestimmt. Damit kann der Gesetzentwurf in den Sächsischen Landtag eingebracht werden. Das Sächsische Straßengesetz soll unter anderem der Neuordnung der Bundesfernstraßenverwaltung Rechnung tragen. Sachsen ist seit Januar 2021 nicht mehr für die Bundesautobahnen zuständig. Damit werden im Ergebnis die bereits vollzogenen Änderungen im Bundesrecht nachvollzogen. Für die Bürger soll die Einsicht in die Straßenverzeichnisse und die Bestandsverzeichnisse leichter möglich sein. Dies dient der Transparenz über den Status der öffentlichen Straßen. (....)

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Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SN)

Schlagwörter: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SN), Sächsisches Straßengesetz, Gesetzentwurf, Neuordnung der Bundesfernstraßenverwaltung, Bundesautobahnen, Einsicht in die Straßenverzeichnisse, Bestandsverzeichnisse, Transparenz, Straßenbaulast, Pauschalzahlung

Kategorie(n): Logistische Infrastruktur