Pressemitteilung: Gericht weist Eilantrag ab: DB bedauert Einschränkungen durch 64-stündigen GDL-Streik

Tariffähigkeit der GDL damit aber nicht geklärt • Weh: „Haben uns, insbesondere für die Fahrgäste, anderes Ergebnis gewünscht, müssen Entscheidung aber akzeptieren.“ • DB fordert GDL auf, zu verhandeln und endlich den Weg des Kompromisses einzuschlagen / Die Deutsche Bahn (DB) bedauert die Einschränkungen durch den 64-stündigen GDL-Streik. Das hessische Landesarbeitsgericht hat am Abend auch in zweiter Instanz den Eilantrag des Konzerns auf einstweilige Verfügung gegen den GDL-Streik abgelehnt. „Wir haben uns, insbesondere für die Fahrgäste, ein anderes Ergebnis gewünscht, müssen die Entscheidung des Gerichts aber akzeptieren“, sagte Florian Weh, Hauptgeschäftsführer des DB-Arbeitgeberverbands AGV MOVE, nach der Verhandlung. (....)

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Quelle: Deutsche Bahn AG

Schlagwörter: Deutsche Bahn AG, Gericht, Abweisung, Eilantrag, 64-stündiger GDL-Streik

Kategorie(n): Über die Logistik(er)

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