Pressemitteilung: Gesetzlicher Mindestlohn - Mindestlohn steigt zum Jahresbeginn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2025 auf 12,82 brutto in der Stunde. Damit liegt die unterste Lohngrenze um 41 Cent höher als im Jahr 2024. Gleichzeitig erhöht sich die Minijob-Grenze auf 556 Euro brutto im Monat. Laut Mindestlohnkommission ist es den Betrieben nach den Anhebungen der vergangenen Jahre gut gelungen, sich an das steigende Lohnkostenniveau anzupassen. Ab dem 1. Januar 2025 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,82 Euro brutto pro Stunde – 2024 waren es 12,41 Euro. Im Juni 2025 wird die unabhängigen Mindestlohnkommission ihre Vorschläge für die nächste Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns vorlegen. (....)

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Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Schlagwörter: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Gesetzlicher Mindestlohn, 1. Januar 2025, 12,82 brutto in der Stunde, unterste Lohngrenze, Minijob-Grenze auf 556 Euro brutto im Monat

Kategorie(n): Märkte & Konjunktur