Antragsberechtigt sind Betriebe, Selbstständige und Vereine. Fördersummen: 1.000 Euro (einfaches Lastenrad), 2.000 Euro (E-Lastenrad), 500 Euro (Anhänger) / Berlin startet voraussichtlich bis zur Sommerpause 2021 das zweite Lastenradförderprogramm in dieser Legislaturperiode. Die Förderung wird von der Investitionsbank Berlin (IBB) abgewickelt. Die Fördersummen belaufen sich auf 1.000 Euro für ein Lastenrad ohne Elektromotor, 2.000 Euro für ein Lastenrad mit Elektromotor und 500 Euro für einen Fahrradanhänger. Das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an Berliner Unternehmen, an selbstständig Tätige und an Vereine, die mindestens ein Lastenrad, E-Lastenrad oder einen Transportanhänger für gewerbliche, freiberufliche oder gemeinnützige Zwecke anschaffen wollen. Nur private Nutzung ist damit – im Unterschied zum ersten Programm von 2018 – aktuell nicht förderfähig. Der ursprüngliche Plan, das neue Programm spätestens 2020 neu aufzulegen, war aufgrund pandemiebedingter Auslastungen sowohl bei der IBB als auch in der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nicht zu realisieren.