Pressemitteilung: Global harmonisierte Vorschriften für automatisierte Fahrsysteme: Neue Chancen und Herausforderungen für Hersteller

Neue UN-Regelung und globale technische Vorschriften für automatisierte Fahrsysteme verabschiedet / Hersteller werden voraussichtlich zwischen Typgenehmigung nach EU- oder UN-Vorschriften wählen können / TÜV Rheinland unterstützt Hersteller bei der Auswahl des effizientesten Typgenehmigungsweges / Webinar - Mastering UN ADS Regulation and Homologation
Wenn Hersteller selbstfahrende Fahrzeuge auf den Markt bringen wollen, müssen sie von Land zu Land verschiedene Anforderungen erfüllen. Um sie global zu vereinheitlichen, hat das Weltforum für die Harmonisierung der Fahrzeugvorschriften (WP.29) kürzlich die ersten weltweit anwendbaren Regelungen für automatisierte Fahrsysteme (ADS) verabschiedet. Die neue UN-Regelung legt internationale Sicherheitsanforderungen für Fahrzeuge fest, die innerhalb eines definierten Bereichs vollständig autonom fahren können (SAE-Stufe 4).
Gleichzeitig ist in Europa seit vier Jahren die EU-Verordnung 2022/1426 in Kraft. Sie regelt das europäische Typgenehmigungsverfahren für automatisierte Fahrsysteme. Hersteller, die Fahrsysteme der SAE-Stufe 4 innerhalb der Europäischen Union verkaufen möchten, können in Zukunft wählen, ob sie bei der Typgenehmigung den Weg über die EU-Verordnung oder die neue UN-Regelung gehen. (....)

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Quelle: TÜV Rheinland AG

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Kategorie(n): Mobilität & Verkehr