Bern, 08.12.2023 - Die Schweizerische Post soll auch bei länger andauernder Stromknappheit wenn immer möglich ihre Aufträge für die Grundversorgung im Post- und Zahlungsverkehr aufrechterhalten. Kommt es jedoch aufgrund von angeordneten Stromsparmassnahmen zu Einschränkungen der Grundversorgung, so sollen der Post keine Sanktionen drohen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. Dezember 2023 die entsprechende Verordnung in die Vernehmlassung geschickt. Die Post ist gesetzlich verpflichtet, die Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten sicherzustellen. Hierfür sieht die Postgesetzgebung Angebots- und Qualitätsvorgaben vor. (....)
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Schlagwörter: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK, Einschränkung der Grundversorgung, Post- und Zahlungsverkehr, schwerer Strommangellage, Grundversorgung im Post- und Zahlungsverkehr, Vernehmlassung
Kategorie(n): Märkte & Konjunktur