Pressemitteilung: Härtefallfonds Rentenüberleitung: Antragsfrist bis 31. Januar verlängert

Die Antragsstellung für den Härtefallfonds wurde bis zu 31. Januar 2024 verlängert. Der Fonds soll unter anderem Härten bei DDR-Renten abfedern. Dazu sagt die stellvertretende EVG-Vorsitzende: Cosima Ingenschay: „Von der einmaligen Entschädigung profitieren viel zu wenige. Daran ändert auch eine Verlängerung der Frist nichts. Dennoch empfehlen wir allen, ihre Ansprüche zu prüfen und ggf. rasch einen Antrag stellen. “Anspruchsberechtigt ist nur, wer • mindestens 10 Jahre ununterbrochen bei der Deutschen Reichsbahn gearbeitet hat, • am 1. Januar 1992 das 40. Lebensjahr vollendet hatte und • eine Rente auf dem Niveau der Grundsicherung bezieht (830 Euro Rentenzahlbetrag am Stichtag 1.1.2021). (....)

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Quelle: Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)

Schlagwörter: Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), Härtefallfonds, Rentenüberleitung, Antragsfrist bis 31. Januar 2024, Anspruchsberechtigt, Deutsche Reichsbahn, Niveau der Grundsicherung

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