Pressemitteilung: Handlungsbedarf für mittelständische Unternehmen durch das Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

Februar 2025 – Der Bundesverband Beratung neue Mobilität e.V. (BBNM) empfiehlt mittelständischen Unternehmen dringend zu prüfen, ob sie von den Anforderungen des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) betroffen sind. Ansonsten könnten schon sehr bald empfindliche Strafen drohen. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden (inklusive Fuhrpark!) spätestens bis zum 28. Juli 2025, ein Energiemanagementsystem (EMS) nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem (UMS) nach EMAS einzuführen sowie Maßnahmen zur Energieeinsparung zu erarbeiten und durch zertifizierte Auditoren prüfen zu lassen. Verstöße gegen die Regelungen können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. (....)

Der vollständige Inhalt dieser Pressemitteilung wird auf unserer Seite nicht angezeigt.
Zum Lesen der Mitteilung klicken Sie bitte auf den folgenden Link:

-> Pressemitteilung: Handlungsbedarf für mittelständische Unternehmen durch das Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

Quelle: Bundesverband Beratung Neue Mobilität e.V.(BBNM)

Stichwörter: Bundesverband Beratung Neue Mobilität e.V.(BBNM), Handlungsbedarf, Energieeffizienzgesetz (EnEfG), Energieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden (inklusive Fuhrpark!), bis zum 28. Juli 2025, Energiemanagementsystem (EMS) nach ISO 50001, Umweltmanagementsystem (UMS) nach EMAS

Kategorie(n): Geschäftsmodelle & Strategien