Pressemitteilung: Handlungsleitfaden für Lang-Lkw-Routen

Seit Anfang 2017 sind Lang-Lkw für den streckenbezogenen Dauerbetrieb zugelassen. Allerdings dürfen sie nur ein geprüftes Streckennetz befahren. Die Bundesländer regeln derzeit die Prüfung eines entsprechenden Positivnetzes unterschiedlich. Zur Vereinheitlichung und Vereinfachung der Anforderungen wurde deshalb im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ein Handlungsleitfaden erstellt. Die Verwaltungen erhalten damit eine praxisgerechte Arbeitshilfe für Freigabeprüfungen von Lang-Lkw-Routen.

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Quelle: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)