Pressemitteilung: Hilfstransporte in die Katastrophengebiete sind von der Lkw-Maut befreit

BAG und BGL informieren über die Voraussetzungen für die Mautbefreiung / Köln. – Aus ganz Deutschland und sogar aus dem benachbarten Ausland kommen Hilfstransporte, um die Menschen in den Hochwassergebieten in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen mit dringend benötigen Sachspenden, Maschinen usw. zu unterstützen.

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Quelle: Bundesamt für Güterverkehr (BAG)

Schlagwörter: Hilfstransporte, Katastrophengebiete, Hochwassergebiete, Befreiung, LKW-Maut, Voraussetzungen

Kategorie(n): Aus den Organisationen ; Mobilität & Verkehr