Vor dem Hintergrund angekündigter Streiks in den kommenden Tagen weist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) auf die Anwendung der Fluggastrechte hin. Passagieren, die einen Flug im Gebiet der Europäischen Union antreten oder die einen Flug in einem Drittstaat antreten, welcher durch ein europäisches Luftfahrtunternehmen durchgeführt wird und dessen Ziel in der EU liegt, werden durch die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Rechte im Fall von Flugannullierung, Nichtbeförderung und großer Verspätung eingeräumt. Die Verpflichtung obliegt dabei stets dem ausführenden Luftfahrtunternehmen. (....)
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Schlagwörter: Fluggastrechte, Flug, Streik, Flugannullierung, Nichtbeförderung, großer Verspätung, Europäischen Union, europäisches Luftfahrtunternehmen
Kategorie(n): Mobilität & Verkehr