Pressemitteilung: HNS-Verordnung schafft mehr Bürokratie, höhere Kosten und Wettbewerbsnachteile für deutsche Häfen

Die im Juli in Kraft getretene HNS-Mitteilungsverordnung sorgt für zusätzliche Bürokratie in deutschen Seehäfen und belastet die Unternehmen finanziell. Damit unternimmt die Bundesregierung das Gegenteil dessen, was sie angekündigt hatte: Bürokratieabbau und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Stattdessen entstehen erhebliche Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen europäischen Häfen.
Nach der Verordnung gelten Hafenunternehmen, die gefährliche und schädliche Stoffe (Hazardous and Noxious Substances, HNS) umschlagen, nun als „physische Empfänger“ der Güter. Sie müssen dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) detaillierte Angaben zu diesen Stoffen melden. (....)

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Quelle: ZDS Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e. V.

Stichwörter: ZDS Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e. V., deutsche Häfen, HNS-Verordnung, gefährliche und schädliche Stoffe, Hazardous and Noxious Substances, HNS, Schaffung von mehr Bürokratie, höherer Kosten und Wettbewerbsnachteilen

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