Pressemitteilung: Informationen zum Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ 2025 - Jetzt gut vorbereiten und Förderung für Telematik sichern!
Das Mautharmonisierungsprogramm (bis 2023 “De-minimis”) läuft verspätet an und kann von mehr Unternehmen genutzt werden. Eine schnelle Bewerbung ist daher ausschlaggebend für den Erfolg. In Kürze Antragsfrist • Antragsfrist endet offiziell am 01. September 2025. • Der Programmstart ist aktuell noch nicht bekannt, wird aber zwei Wochen vorab durch das BALM bekanntgegeben. • Da aber von einer früheren Ausschöpfung des Fördervolumens stark auszugehen ist, sollte sich jedes interessierte Unternehmen so schnell wie möglich bewerben. Förderhöhe • Bis zu 2.000 € pro schweres Nutzfahrzeug (mindestens 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht, d.h. der Mautpflicht unterliegend) • Maximal 33.000 € Förderbetrag pro Unternehmen (bzw. 80% der Nettoausgaben) • Maximal 17 förderfähige schwere Nutzfahrzeuge Stichtag Fahrzeugnachweis • Dezember 2024 1. Besondere Lage für Subventionen 2025 Das bundesgeförderte Programm „Umweltschutz und Sicherheit“ (bis 2023 „De-minimis“) dient der Abmilderung der Mautkosten für deutsche Transportunternehmen. Normalerweise werden die Antragsfristen und auch der Katalog der förderfähigen Maßnahmen am Ende des Vorjahres für das laufende Steuerjahr durch die zuständige Behörde (Bundesamt für Logistik und Mobilität: BALM) veröffentlicht. Bereits im vergangenen Jahr kam es bei diesem Prozess zu massiven Verspätungen und extrem verkürzten Antragsfristen. Auch für 2025 ist die Lage bisher noch weitegehend unklar, da durch die Auflösung der „Ampel-Regierung“ der Bundeshaushalt nicht final beschlossen werden konnte. (....)
Der vollständige Inhalt dieser Pressemitteilung wird auf unserer Seite nicht angezeigt. Zum Lesen der Mitteilung klicken Sie bitte auf den folgenden Link: