Um die für Vorbereitung und Umsetzung der Vorhaben im Landesstraßenbau erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen wirtschaftlich einsetzen zu können, ist es erforderlich festzulegen, welche Vorhaben vorrangig geplant und zur baulichen Umsetzung vorbereitet werden sollen. Im Hinblick auf den jeweils erforderlichen zeitlichen Aufwand für die planerische und baurechtliche Vorbereitung von Bauvorhaben sowie deren Abstimmung auf Vorhaben anderer Maßnahmenträger, haben sich fünfjährige Investitionspläne als zweckmäßig erwiesen. (....)
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Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (RP)
Schlagwörter: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (RP), Investitionsplan, Landesstraßenbau, personelle und finanzielle Ressourcen, planerische und baurechtliche Vorbereitung von Bauvorhaben, fünfjährige Investitionspläne