Pressemitteilung: Jahrespressegespräch: Novelle des Postgesetz: ver.di fordert deutliche Nachbesserungen im laufenden Gesetzgebungsverfahren

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert bei der geplanten Novelle des Postgesetzes im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen deutliche Nachbesserungen im laufenden Gesetzgebungsverfahren, das in den kommenden Monaten abgeschlossen werden soll. „Wir begrüßen, dass im Kabinettsbeschluss die Kennzeichnung von Paketsendungen, die schwerer als zehn Kilogramm sind, vorgesehen ist. Das ist ein erster Schritt zu mehr Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz“, sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis. Allerdings sollen Pakete, die schwerer sind als 20 Kilogramm, in der Ein-Personen-Zustellung verbleiben können, wenn der Arbeitgeber technische Hilfsmittel wie etwa eine einfache Sackkarre zur Verfügung stellt. „Damit würde die Chance vertan, den Gesundheitsschutz nachhaltig zu verbessern. Wir fordern den Gesetzgeber auf, dafür zu sorgen, dass Pakete mit mehr als 20 Kilogramm Gewicht künftig ausnahmslos in der Zwei-Personen-Zustellung erlaubt sind.“ (....)

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Quelle: ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)

Schlagwörter: ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Novelle des Postgesetz, Nachbesserungen, Gesetzgebungsverfahren, Arbeitsbedingungen, Kabinettsbeschluss, Kennzeichnung von Paketsendungen

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