Pressemitteilung: Kabinettsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 und Finanzplanung bis 2029 / Nomineller Investitionszuwachs für Verkehrsinfrastrukturen – doch die strukturelle Finanzierungsbasis bleibt zu fragil
Aus Sicht der Logistikbranche ist der nominelle Anstieg der Verkehrsinfrastrukturinvestitionen in der Haushaltsplanung der Bundesregierung eine längst überfällige Reaktion auf den langjährigen Investitionsstau. Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik warnt aber vor einer fragmentierten Finanzierungsarchitektur und fordert begleitende Strukturreformen. Mit 33,5 Milliarden Euro soll das Investitionsvolumen für die Verkehrsinfrastruktur im Jahr 2025 über dem Niveau der Vorjahre liegen – bis 2029 sind Verkehrsinvestitionen von insgesamt 166 Milliarden Euro vorgesehen. „Das ist ein notwendiger Finanzierungsimpuls, um den massiven Sanierungsrückstand bei Straßen, Schienenwegen, Wasserstraßen und Häfen aufzuholen. Der Mittelzuwachs zeigt, dass die Bundesregierung den Handlungsbedarf erkannt hat,“ erklärt DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster, warnt aber gleichzeitig: „Dennoch bleibt die Finanzierungsarchitektur für Deutschlands Infrastruktur brüchig. Die nominelle Erhöhung der investiven Ausgaben speist sich überwiegend aus Sondertöpfen – der reguläre Verkehrsetat bleibt unterfinanziert.“ Die Investitionsausgaben im Einzelplan 12 sinken von rund 30 Milliarden Euro im Jahr 2024 auf 23,7 Milliarden Euro im Haushaltsentwurf für 2025. Die im Koalitionsvertrag zugesagten zusätzlichen Mittel fallen daher zu gering aus – besonders im Bereich der Bundesfernstraßen. „Die Logistikbranche hatte große Erwartungen in das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) gesetzt – verbunden mit einer verlässlichen, überjährigen Finanzierung. Allerdings müsste sich eine nachhaltige Investitionsstrategie auch im Kernhaushalt widerspiegeln“, so Huster. Das Sondervermögen wirkt nur dann, wenn es additiv gedacht wird und nicht als Begründung dafür dient, die Investitionen im regulären Etat abzusenken. Offen bleibt auch, ob die Zusätzlichkeit der Investitionen auf Landesebene gelten wird. (....)
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