Pressemitteilung: Kartellrecht: Kommission holt Rückmeldungen zum Funktionieren der kartellrechtlichen Freistellung bestimmter Seeschifffahrtskonsortien ein

Die Europäische Kommission hat heute eine Aufforderung zur Stellungnahme veröffentlicht und um Rückmeldungen zum Funktionieren des EU-Rechtsrahmens gebeten, mit dem Seeschifffahrtskonsortien von den EU-Kartellvorschriften (Gruppenfreistellungsverordnung für Seeschifffahrtskonsortien oder „Gruppenfreistellungsverordnung“) freigestellt werden. Zudem hat die Kommission heute an Interessenträger in der maritimen Linienschiffahrtslieferkette (d. h. Seeverkehrsunternehmen, Verlader und Spediteure sowie Hafen- und Terminalbetreiber) gezielte Fragebögen gerichtet, mit denen festgestellt werden soll, wie sich Konsortien zwischen Seeschifffahrtsunternehmen und die Gruppenfreistellungsverordnung für Seeschifffahrtskonsortien seit 2020 auf die Tätigkeiten der Interessenträger ausgewirkt haben. (....)

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Quelle: Europäische Kommission

Schlagwörter: Europäische Kommission, Kartellrecht, EU-Kartellvorschriften, Aufforderung, Stellungnahme, Seeschifffahrtskonsortien, Gruppenfreistellungsverordnung

Kategorie(n): Geschäftsmodelle & Strategien