Pressemitteilung: Keine Gäubahn-Unterbrechung am Stuttgarter Hauptbahnhof: Deutsche Umwelthilfe reicht Hauptsache-Klage ein

• DUH reicht weitere Klage gegen die langjährige beziehungsweise dauerhafte Kappung der Gäubahn vom Stuttgarter Bahnknoten beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ein
• Im laufenden ersten Klageverfahren reichte die DUH einen Antrag auf Zulassung der Berufung ebenfalls beim Verwaltungsgerichtshof ein
• DUH-Bundesgeschäftsführer Resch begrüßt Umsetzung des DUH-Vorschlags eines Doppelbetriebs von Tief- und Kopfbahnhof
Stuttgart, 28.7.2025: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat eine zweite Klage gegen die geplante Abtrennung der Gäubahn vom Stuttgarter Hauptbahnhof beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingereicht. Hintergrund ist die Entscheidung des Eisenbahn-Bundesamts (EBA), einen Antrag der DUH auf „befristeten Teilwiderruf“ der bestehenden Plangenehmigung abzulehnen. Nachdem das Verwaltungsgericht Stuttgart im Februar 2025 eine Klage auf Einhaltung der ursprünglichen Planung abgelehnt hatte, möchte die DUH mit dieser zweiten Klage erreichen, dass die aktuelle Planung geändert wird. Denn die Tatsachen haben sich geändert und es ist nicht mehr nötig ist, die bestehende Planfeststellung umzusetzen. (....)

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Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V.

Stichwörter: Deutsche Umwelthilfe e.V., Gäubahn-Unterbrechung, Stuttgarter Hauptbahnhof, Hauptsache-Klage, Kappung, Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Doppelbetrieb von Tief- und Kopfbahnhof

Kategorie(n): Mobilität & Verkehr