Pressemitteilung: Klarstellung zu den Vorwürfen des Bundesrechnungshofes zur Brückensanierung

Der Einschätzung des Bundesrechnungshofes, wonach die Evaluierung des BMDV irreführend und beschönigend sei, widersprechen wir. Die Modernisierung von Brücken auf Autobahnen und Bundesstraßen hat oberste Priorität. Das BMDV und die Autobahn GmbH des Bundes haben alle Brücken in ihrer Zuständigkeit im Blick. Das Brückenmodernisierungsprogramm wurde auf Grundlage einer soliden Analyse entwickelt. Die Umsetzung des Programms liegt im Zeitplan und wird durch das BMDV und die Autobahn GmbH transparent kommuniziert. Zu Autobahnen: In unserer Bilanz, die im Rahmen des Brückengipfels im Frühjahr 2022 vorgestellt wurde, ist der Modernisierungsbedarf bei den Brücken an Bundesfernstraßen transparent dargestellt. Insbesondere bei den Autobahnen stehen wir vor großen Herausforderungen. Aufgrund der großen Anzahl und um die vorhandenen Ressourcen bestmöglich einzusetzen, ist eine Priorisierung notwendig. In einem Zeitraum von 10 Jahren sollen dafür in einem ersten Schritt die dringlichsten Bauwerke in einem Kernnetz modernisiert werden. Dafür müssen etwa 4.000 Brücken ertüchtigt oder durch leistungsfähige Ersatzneubauten ersetzt werden. Darüber hinaus stehen weitere ca. 500 besonders dringliche Brücken-Teilbauwerke außerhalb des Kernnetzes ebenfalls auf der Aufgabenliste für die erste Dekade (....)

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Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Stichwörter: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), Klarstellung, Bundesrechnungshof, Brückensanierung, Evaluierung, Modernisierung, Autobahnen, Bundesstraßen, oberste Priorität, Brückenmodernisierungsprogramm, Autobahn GmbH

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