Pressemitteilung: Kommission erklärt Übertragungen von Vermögenswerten innerhalb des Konzerns Ferrovie dello Stato und einen Teil des Ausgleichs für bestimmte öffentliche Schienengüterverkehrsdienste von Trenitalia für mit den Beihilfevorschriften vereinb

Die Europäische Kommission ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Übertragungen bestimmter Bahnvermögenswerte zwischen Unternehmen des etablierten italienischen Bahnkonzerns Ferrovie dello Stato („FS-Konzern“) keine staatlichen Beihilfen im Sinne der EU-Vorschriften darstellen. Die Kommission hat ferner festgestellt, dass die Ausgleichszahlungen, die Italien Trenitalia für die Erbringung von Schienengüterverkehrsdiensten gewährt hat, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen und lediglich Ausgleichszahlungen für bestimmte Strecken mit dem Binnenmarkt unvereinbare Beihilfen darstellen. Italien muss nun die mit dem Binnenmarkt unvereinbaren Beihilfen einschließlich Zinsen zurückfordern. (....)

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Quelle: Europäische Kommission

Schlagwörter: Europäische Kommission, Ferrovie dello Stato, öffentliche Schienengüterverkehrsdienste, Trenitalia, Beihilfevorschriften, bestimmte Bahnvermögenswerte, keine staatlichen Beihilfen im Sinne der EU-Vorschriften, Ausgleichszahlungen, Binnenmarkt

Kategorie(n): Märkte & Konjunktur