Die Europäische Kommission ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Übertragungen bestimmter Bahnvermögenswerte zwischen Unternehmen des etablierten italienischen Bahnkonzerns Ferrovie dello Stato („FS-Konzern“) keine staatlichen Beihilfen im Sinne der EU-Vorschriften darstellen. Die Kommission hat ferner festgestellt, dass die Ausgleichszahlungen, die Italien Trenitalia für die Erbringung von Schienengüterverkehrsdiensten gewährt hat, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen und lediglich Ausgleichszahlungen für bestimmte Strecken mit dem Binnenmarkt unvereinbare Beihilfen darstellen. Italien muss nun die mit dem Binnenmarkt unvereinbaren Beihilfen einschließlich Zinsen zurückfordern. (....)
Schlagwörter: Europäische Kommission, Ferrovie dello Stato, öffentliche Schienengüterverkehrsdienste, Trenitalia, Beihilfevorschriften, bestimmte Bahnvermögenswerte, keine staatlichen Beihilfen im Sinne der EU-Vorschriften, Ausgleichszahlungen, Binnenmarkt
Kategorie(n): Märkte & Konjunktur