Pressemitteilung: Kommission leitet eingehende Prüfung der deutschen Maßnahme im Umfang von 321,2 Mio. EUR für Umstrukturierung von Condor ein
Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob eine deutsche Umstrukturierungsmaßnahme im Umfang von 321,2 Mio. EUR für Condor mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme war ursprünglich im Juli 2021 von der Kommission auf der Grundlage der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung genehmigt worden, doch dann wurde der Genehmigungsbeschluss der Kommission durch das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 8. Mai 2024 für nichtig erklärt. (....)
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Schlagwörter: Europäische Kommission, 321,2 Mio. EUR für Umstrukturierung von Condor, Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung, Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 8. Mai 2024, Charterfluggesellschaft Condor, Drehkreuze, Umstrukturierungsmaßnahmen