Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob bestimmte Fördermaßnahmen zugunsten des deutschen öffentlichen Nahverkehrsunternehmens WestVerkehr GmbH (im Folgenden „WestVerkehr“) mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Die Untersuchung der Kommission / Die Prüfung der Kommission erfolgte aufgrund einer Beschwerde eines Wettbewerbers von WestVerkehr, wonach WestVerkehr eine mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfe erhalten habe. WestVerkehr ist seit 2007 mit der Erfüllung einer gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung im Landkreis Heinsberg betraut. (....)
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Schlagwörter: Europäische Kommission, Prüfverfahren, Fördermaßnahmen, regionaler Busverkehr, WestVerkehr, Beschwerde eines Wettbewerbers, Landkreis Heinsberg
Kategorie(n): Märkte & Konjunktur