Die Europäische Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass der Umstrukturierungsplan von Blue Air nicht geeignet war, die langfristige Rentabilität der Luftverkehrsgesellschaft wiederherzustellen, und daher nicht mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist. Rumänien muss nun von Blue Air rechtswidrige staatliche Beihilfen in Höhe von rund 33,84 Mio. EUR (163,8 Mio. RON) zurückfordern. Im April 2023 leitete die Kommission eine eingehende Untersuchung ein, um zu prüfen, ob ein Umstrukturierungsplan für Blue Air und die zur Unterstützung dieses Plans durchgeführten Beihilfemaßnahmen mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen, insbesondere mit den Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (im Folgenden „Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen“). (....)
Der vollständige Inhalt dieser Pressemitteilung wird auf unserer Seite nicht angezeigt. Zum Lesen der Mitteilung klicken Sie bitte auf den folgenden Link: -> Pressemitteilung: Kommission ordnet Rückforderung einer unzulässigen staatlichen Beihilfe in Höhe von 33,84 Mio. EUR von Blue Air an Quelle: Europäische Kommission |
Schlagwörter: Europäische Kommission, Rückforderung, unzulässige staatliche Beihilfe, Blue Air, Umstrukturierungsplan, langfristige Rentabilität der Luftverkehrsgesellschaft, Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten,"Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen“
Kategorie(n): Märkte & Konjunktur