Pressemitteilung: Kommission schließt beihilferechtliche Untersuchung zur öffentlichen Finanzierung der festen Straßen- und Eisenbahnverbindung über den Öresund ab

Die Europäische Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass die staatlichen Garantien, die Dänemark und Schweden für die Errichtung der festen Straßen- und Eisenbahnverbindung über den Öresund gewährt haben, keine neue Beihilfe im Sinne der EU-Beihilfevorschriften darstellen. Die Kommission hat ferner festgestellt, dass ein Teil der von Dänemark gewährten steuerlichen Förderung eine neue Beihilfe darstellt, die unverhältnismäßig und daher nicht mit dem AEUV vereinbar ist. Dänemark muss nun die mit dem Binnenmarkt unvereinbaren Beihilfen einschließlich Zinsen zurückfordern. (....)

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Quelle: Europäische Kommission

Schlagwörter: Europäische Kommission, Straßen- und Eisenbahnverbindung, Öresund, Abschluss, beihilferechtliche Untersuchung, öffentliche Finanzierung

Kategorie(n): Geschäftsmodelle & Strategien