Pressemitteilung: Kommission verabschiedet neue Beihilfevorschriften zur Förderung nachhaltigerer Verkehrsmittel

Die Europäische Kommission hat heute die Leitlinien für staatliche Beihilfen für den Landverkehr und multimodalen Verkehr (im Folgenden „Verkehrsleitlinien“) und die Gruppenfreistellungsverordnung für staatliche Beihilfen im Verkehrsbereich (im Folgenden „Verkehrs-GVO“) angenommen. Mit diesen Instrumenten werden nachhaltigere Verkehrsträger im Personen- und Güterverkehr gefördert und wird der EU-Rahmen für staatliche Beihilfen für den Landverkehr und den multimodalen Verkehr aktualisiert. Die Vorschriften werden am 30. März 2026 in Kraft treten. Die Verkehrs-GVO wird bis zum 31. Dezember 2034 gelten. Für die Verkehrsleitlinien ist kein Auslaufdatum vorgesehen.
Die neuen Vorschriften ersetzen die Leitlinien für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen von 2008. Mit den Verkehrsleitlinien und der Verkehrs-GVO wird ein kohärenter Rahmen für staatliche Beihilfen geschaffen, der ein breites Spektrum an nachhaltigen Verkehrsträgern und Beihilfemaßnahmen abdeckt und gleichzeitig Vorkehrungen gegen übermäßige Wettbewerbsverzerrungen beibehält.
Leitlinien für staatliche Beihilfen für den Landverkehr und multimodalen Verkehr („Verkehrsleitlinien“)
In den Verkehrsleitlinien sind die Voraussetzungen festgelegt, unter denen staatliche Beihilfen, die vor ihrer Gewährung bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet werden müssen, für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt werden können. Die neuen Leitlinien (....)

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Quelle: Europäische Kommission

Stichwörter: Europäische Kommission, staatliche Beihilfen, Verkehrsleitlinien, Verkehrs‑GVO, nachhaltiger Landverkehr, multimodaler Verkehr, Schienenverkehr, Binnenschifffahrt, Interoperabilität, Wettbewerbsverzerrungen, EU‑Beihilferecht

Kategorie(n): Gesundheit & Umwelt, Mobilität & Verkehr