Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, Dänemark vor dem Gerichtshof zu verklagen, weil es seine Beschränkungen für das Parken von Lkw nicht aufgehoben hat. / Dänemark hat den Zeitraum, während dessen Lkw auf öffentlichen Rastplätzen parken dürfen, auf höchstens 25 Stunden begrenzt. Die dänische Maßnahme schränkt den durch die EU-Straßenverkehrsvorschriften (Verordnung (EG) Nr. 1072/2009) garantierten freien Dienstleistungsverkehr ein, da sie ausländische Verkehrsunternehmer, die grenzüberschreitende Beförderungen durchführen, benachteiligt.