Pressemitteilung: Kurzarbeit ohne Rechtsgrundlage? Flugbegleiter der Ryanair-Leiharbeitsfirma Crewlink in Deutschland können kaum noch ihre Miete bezahlen

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Aircrew Alliance kritisieren Ryanairs Leiharbeitsfirma Crewlink. Die Leiharbeitsfirma nutze in Deutschland mutmaßlich die Krise, um geltende Tarifverträge und in einigen Fällen sogar das Mindestlohngesetz zu unterlaufen. ver.di liegen mehrere Fälle vor, in denen Nettolöhne von unter 100 Euro ausgezahlt worden seien. Crewlink begründe dies in den Gehaltsabrechnungen der rund 150 Kabinenbeschäftigten mit der Zahlung von Kurzarbeitergeld. Die Kurzarbeitsfähigkeit von Crewlink ist vom Landessozialgericht Bayern jedoch aberkannt worden.

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Quelle: ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft