Pressemitteilung: Landesregierung im Gespräch mit Initiatoren des Verkehrswendegesetzes

Das Volksbegehren für ein Verkehrswendegesetz entspricht nicht der Verfassung. Dies hat die Landesregierung heute per Kabinettsbeschluss festgestellt. Die Landesregierung hat den Entwurf geprüft und dazu auch eine Anwaltskanzlei hinzugezogen. Die Juristen kamen zu dem Ergebnis, • dass der Entwurf über die Zuständigkeit des Landes hinausgeht und durch Eingriffe in die Straßenverkehrs-Ordnung und die Eisenbahninfrastruktur die Gesetzgebungskompetenz des Bundes berührt • sowie dass er mit unbestimmten Rechtsbegriffen operiert und daher wegen fehlender Bestimmtheit gegen das Rechtsstaatsprinzip verstößt. (....)

Der vollständige Inhalt dieser Pressemitteilung wird auf unserer Seite nicht angezeigt.
Zum Lesen der Mitteilung klicken Sie bitte auf den folgenden Link:

-> Pressemitteilung: Landesregierung im Gespräch mit Initiatoren des Verkehrswendegesetzes

Quelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HE)

Schlagwörter: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HE), Gespräch, Initiatoren, Verkehrswendegesetz, Volksbegehren, nicht Verfassungskonform

Kategorie(n): Mobilität & Verkehr