Pressemitteilung: Lang-Lkw / Gültiger Stand des Streckennetzes: 10. Änderungsverordnung

Eine Karte des Positivnetzes finden Sie hier. Die Karte enthält den Stand der 10. Änderungsverordnung. Seit dem 1. Januar 2017 können Lang-Lkw mit einer Länge von bis zu 25,25 m im streckenbezogenen Dauerbetrieb auf Basis des bestehenden Positivnetzes fahren. Dies bedeutet, dass Lang-Lkw nur auf den in einer Positivliste aufgeführten Strecken fahren dürfen. Die Bundesländer und die Autobahn GmbH des Bundes prüfen dazu kontinuierlich Streckenwünsche interessierter Unternehmen auf Eignung und melden diese an den Bund. Das Streckennetz wird auf dieser Grundlage regelmäßig vom BMDV aktualisiert. Dies erfolgt im Rahmen einer Änderungsverordnung. (....)

Der vollständige Inhalt dieser Pressemitteilung wird auf unserer Seite nicht angezeigt.
Zum Lesen der Mitteilung klicken Sie bitte auf den folgenden Link:

-> Pressemitteilung: Lang-Lkw / Gültiger Stand des Streckennetzes: 10. Änderungsverordnung

Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Schlagwörter: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), Lang-Lkw, Gültiger Stand des Streckennetzes, 10. Änderungsverordnung, Karte des Positivnetzes, streckenbezogenen Dauerbetrieb, Autobahn GmbH des Bundes

Kategorie(n): Neue Publikationen