Pressemitteilung: Lange: Stärken die Elektromobilität und geben Kommunen mehr Handlungsspielräume

Das Kabinett hat heute den Entwurf zur Novellierung des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) beschlossen. Mit der Reform wird der bewährte Rechtsrahmen für die Förderung der Elektromobilität bis Ende 2035 verlängert und an die aktuellen Entwicklungen angepasst. Die Regelungen zum Parken während des Ladevorgangs werden darüber hinaus dauerhaft im Gesetz verankert.
Seit 2015 ermöglicht das Elektromobilitätsgesetz den Städten und Gemeinden, elektrisch betriebene Fahrzeuge im Straßenverkehr gezielt zu fördern – etwa durch reservierte Parkplätze, kostenfreies Parken oder besondere Zufahrtsrechte. Diese Möglichkeiten haben sich in der Praxis bewährt und werden von den Kommunen intensiv genutzt. Mit der Novelle erhalten sie auch künftig die nötigen Instrumente, um den Hochlauf der Elektromobilität vor Ort aktiv zu unterstützen und die Luftqualität in ihren Städten und Gemeinden weiter zu verbessern.
Ulrich Lange, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr:
„ Das Elektromobilitätsgesetz hat sich bewährt. Seit über zehn Jahren gibt es den Kommunen die Möglichkeit, Elektromobilität vor Ort sichtbar und attraktiv zu machen. Mit der Novelle entwickeln wir dieses erfolgreiche Instrument konsequent weiter. Wir verlängern die bewährten Bevorrechtigungen, erleichtern das Laden im öffentlichen Raum und öffnen das Gesetz für Elektrobusse und schwere E-Lkw. So geben wir den Kommunen mehr Handlungsspielraum und schaffen moderne Rahmenbedingungen für den weiteren Hochlauf der Elektromobilität.“ (....)

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Quelle: Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Stichwörter: Bundesministerium für Verkehr (BMV), Elektromobilitätsgesetz, EmoG‑Novelle, Kommunen, Parkbevorrechtigungen, öffentliche Ladepunkte, E‑Kennzeichen, Elektrobusse, Elektro‑Lkw, Plug‑in‑Hybride, Masterplan Ladeinfrastruktur 2030, klimafreundliche Mobilität

Kategorie(n): Märkte & Konjunktur

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